Ihr Gewerbe ist durch den Umbau der Bahnhofstraße betroffen und Sie haben Umsatzeinbußen zu verzeichnen? Dann können Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen!
Für die Ausgabe von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin zuständig. Für den Antrag müssen Sie folgendes einreichen:
- Das Antragsformular
- Ihre letzten drei Jahresabschlüsse
- Eine Auflistung der Monatsumsätze über alle geschäftlichen Aktivitäten (auch Internethandel etc.) ab Januar 2021
- Auskünfte über Miet- und Zahlungsrückstände sowie über Ihre privaten und geschäftlichen Konten
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen, die den Gewerbebetrieb bereits mindestens sechs Monate vor Beginn der Baumaßnahmen an dem betroffenen Standort ausgeübt haben
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Baumaßnahmen bereits seit mindestens drei Monaten bestehen
Die Höchstfördersumme beträgt max. 35.000€. Ein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen sowie die Richtlinien zur Überbrückungshilfe sind auf der Seite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zu finden. Dort steht auch ein Merkblatt zur Überbrückungshilfe sowie das Antragsformular zur Verfügung.
Das Geschäftsstraßenmanagement unterstützt Sie gerne persönlich bei der Antragstellung! Kontaktieren Sie uns per E-Mail an gsm@az-lichtenrade.de oder telefonisch unter 030 894 035 90.
Den Kontakt der Ansprechpersonen in der Senatsverwaltung finden Sie hier:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Abteilung Wirtschaft
Frau Mille
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel.: 9013-78 77
E-Mail: christine.mille@senweb.berlin.de