Änderungen im Verpackungsgesetz

Mehrwegverpackungen sind ab 2023 Pflicht

Grundlegende Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG2)

Aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes trat ab dem 1. Januar 2023 ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Ziel ist es, weniger Kunststoff-Einwegverpackungen zu verbrauchen und diese durch Mehrweg-Alternativen zu ersetzen.

 

Für Gastronomiebetriebe gibt es nun unterschiedliche Dinge zu beachten:

Regelung für kleine Betriebe*

  • Eigens mitgebrachte Gefäße der Kundschaft für Essen und Getränke müssen auf Wunsch befüllt werden.
  • Auf diese Option muss gut sichtbar für die Kundschaft hingewiesen werden.
  • Die Betriebe tragen nicht die Verantwortung für die Transporteignung eines mitgebrachten Gefäßes.
  • Weiterhin müssen alle geltenden Hygienebestimmungen beim Befüllen der Gefäße beachtet werden.

Regelung für große Betriebe**

  • Wenn bereits Einwegverpackungen angeboten werden, muss künftig auch eine Mehrweg-Alternative zur Verfügung stehen. Entweder kann sich der Betrieb hierbei eigene Mehrweg-Gefäße anschaffen oder auch an einem Pool-Mehrwegsystem teilnehmen.
  • Nahrung und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen weder teurer sein, noch darf für Einwegverpackungen ein Rabatt o.Ä. angeboten werden.
  • Für Mehrwegverpackungen kann ein Pfand verlangt werden.
  • Die Kund_innen müssen im Geschäft gut lesbar über die Mehrweg-Option informiert werden.
  • Ausgegebene Mehrwegverpackungen muss der Betrieb wieder zurücknehmen.
  • Die den Mehrwegverpackungen zugehörigen Hygienebestimmungen zur Rücknahme, Ausgabe und Reinigung müssen beachtet werden.
  • Beschmutzte Verpackungen müssen getrennt von Lebensmitteln aufbewahrt werden.

*(Verkaufsfläche bis zu 80m2 und maximal fünf Beschäftigte)

**(Verkaufsfläche von über 80m2 und mehr als fünf Beschäftigten)

Hier finden Sie einige Unternehmen, welche ein Mehrweg-System für Gastrobetriebe anbieten:

  • „Cuna“
  • „FairCup (Pro)“
  • „MyBox2Go“
  • „pfandbox“
  • „REBOWL + RECUP“
  • „reCIRCLE“
  • „Relevo“
  • „Tiffin Loop“
  • „VYTAL“
  • „BoMo“
  • „eatTAINABLE“

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen der Bundesregierung finden Sie hier

Bildquelle: https://www.mehrweg.org/