Sofort- und Überbrückungshilfen durch Bund und Land

25.03.2021 — Handel und Gewerbe

1. Überbrückungshilfe III (November 2020 – Juni 2021) / Neustarthilfe: Programme des Bundes

Zuschüsse für Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 750 Mio. EUR (außer direkt von Schließungsanordnungen betroffene Branchen) und gemeinnützige Organisationen

Überbrückungshilfe III – Antragstellung seit 10. Februar möglich
Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate November 2020 bis Juni 2021 im Verhältnis zu den Vergleichsmonaten in 2019, Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich, Abschlagszahlungen über den Bund von vorerst bis zu 800.000 EUR pro Monat

Neustarthilfe – Antragstellung seit 16. Februar möglich
Leistungszeitraum Januar bis Juni 2021, Direktbeantragung ausschließlich für Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb ohne Beschäftigte, Umsatzeinbruch von mindestens 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019, Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 7.500 EUR

 

2. November- und Dezemberhilfe: Programm des Bundes

für alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine, Einrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungsstätten, Zuschüsse in Höhe von 75% des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November und Dezember 2019, Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich (Ausnahme: Soloselbstständige), Anträge auf die November- und Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden

 

3. Überbrückungshilfe II (September – Dezember): Programm des Bundes

Antragsfrist bis 31.03.2021 verlängert, Zuschüsse für Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) und gemeinnützige Organisationen, Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate September bis Dezember 2020 im Verhältnis zu den Vorjahresmonaten, Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich

 

4. Soforthilfe IV 4.0: Programm des Landes Berlin

Antragstellung erfolgt über Überbrückungshilfe III, Soforthilfe IV 4.0 ist nur nachgelagert über die Überbrückungshilfe III beantragbar, Zuschüsse auf Basis eines errechneten Liquiditätsengpasses (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 EUR), für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten

 

5. Coronahilfen für Start-ups: Programm des Landes Berlin

Antragstellung von Start-ups und Unternehmen bis 30.04.2021 möglich, für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin, 3 Bausteine: IBB Ventures, private Risikokapitalgeber, Berlin Mezzanine

 

6. Soforthilfe V – Zuschuss für KMU: Programm des Landes Berlin

Begonnen am 01.11.2020, Endet am 30.06.2021, für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten, Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020, bis zu 25.000 EUR

 

Eine aktuelle Übersicht über alle Coronahilfen fasst die IBB auf dieser Seite zusammen.

Schlagwörter: Corona-Infos

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